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Die Polizei meldet

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Die Polizei meldet

8. August 2022

Betrugsversuche durch falsche Polizeibeamte

Schifferstadt/Mutterstadt (ots). Am 4.8.2022 erhielt ein 65-jähriger Schifferstadter einen Anruf eines angeblichen Europol-Mitarbeiters. Da dem 65-Jährigen die Masche bereits bekannt war, beendete er das Gespräch vorzeitig. Ähnlich erging es einem 77-jährigen Mutterstädter. Ihm gegenüber gab sich der Anrufer als angeblicher Mitarbeiter der Kriminalpolizei aus. Auch der 77-Jährige erkannte den Betrugsversuch jedoch vorzeitig, sodass ihm kein Schaden entstand. Beachten Sie die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrug am Telefon zu schützen: Legen Sie den Hörer auf! Das ist nicht unhöflich. Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an. Übergeben Sie nie Geld oder Wertsachen an Unbekannte! Die Polizei wird Sie niemals dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben. Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon mit den Worten „Rate mal, wer hier spricht!” oder ähnlichen Formulierungen meldet, ohne sich selbst namentlich vorzustellen. Nutzen Sie nicht die Rückwahltaste! Geben Sie bei Rückfragen an die Polizei die Telefonnummer der örtlichen Dienststelle selbst über die Tasten ein. Erstatten Sie Anzeige, falls Sie Opfer geworden sind! Im Notfall wählen Sie die 110, Notruf Polizei! Auf der Internet-Seite www.polizei-beratung.de finden Sie umfangreiche Informationen zu diesem Thema.

Verkehrsunfallflucht – Verdacht auf Drogeneinfluss

Schifferstadt (ots). Am 6.8.2022 um ca. 23.45 Uhr fuhr ein zunächst unbekanntes Auto auf ein geparktes Auto in der Robert-Schumann-Straße in Schifferstadt auf und entfernte sich daraufhin von der Unfallstelle. Eine Zeugin, die den Unfall beobachtete verfolgte den Flüchtigen zunächst, konnte diesen aber nicht zum Anhalten bewegen. Später erschien der 20-Jährige eigenständig bei hiesiger Dienststelle und meldete den Unfall nach. Die aufnehmenden Beamten konnten bei ihm drogentypische Auffallerscheinungen feststellen. Daher wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Den 20-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem wurde die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.

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