Die Ehrung von Feuerwehrleuten hat ihren festen Platz im Jahresverlauf. Geregelt werden große Anerkennungen für den Dienst am nächsten unter anderem in der Landesehrenordnung. Der Katastrophenschutz bleibt dadurch außen vor. Der Rhein-Pfalz-Kreis hat das nun geändert.
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