Die einen haben sie bereits hinter sich, bei den anderen steht sie kurz bevor: die Aufstellung der Kandidatenliste zur Kommunalwahl 2024. Einiges ist dabei zu beachten, um formaljuristisch korrekt ins Rennen gehen zu können. Weshalb die Parteien und Wählergemeinschaften besonders penibel zu Werke gehen sollten, erklärt der Geschäftsführende Beamte Markus Lehmann auf Tagblatt-Nachfrage.
Weiterlesen? Den ausführlichen Artikel lest Ihr in der Ausgabe vom Samstag, 30. März 2024.