Information des Gesundheitsamtes: Absonderungsbescheinigungen nur noch auf Antrag

Veröffentlicht am: 1. April 2022|Kategorien: Städtisches|

Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises informiert, dass ab Montag, 4. April 2022, Absonderungsbescheinigungen für positiv getestete Personen und deren Hausstandsangehörigen und enge Kontaktpersonen nicht mehr automatisch durch das Gesundheitsamt zugestellt werden. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, eine offizielle Bescheinigung über die tatsächliche Dauer der Absonderung zu beantragen. Der Antrag kann online auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises unter www.rhein-pfalz-kreis.de ausgefüllt und abgeschickt werden. Die Absonderungsbescheinigung wird nach Prüfung des Sachverhalts per E-Mail oder postalisch zugestellt. Welche Personen nach der aktuellen Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz absonderungspflichtig sind, ist auf der Seite des Landes unter www.corona.rlp.de zu entnehmen. Es ist zu beachten, dass die Absonderungsbescheinigung keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt. Bei symptomatischen Infektionen ist daher zusätzlich der Hausarzt zu kontaktieren. Für die Ausstellung von Genesenennachweisen weist das Gesundheitsamt darauf hin, sich direkt an den Hausarzt oder eine Apotheke zu wenden. Es besteht zudem die Möglichkeit, in Apotheken ein digitales Genesenen-Zertifikat zu erhalten. Eine Liste mit Apotheken, die das Zertifikat ausstellen, ist unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ zu finden.

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