Eine Stellungnahme aus der Bürgerschaft ging zum Entwurf der Gestaltungssatzung für das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt ein. Von eingeschränkten Bürgerrechten und Freiheiten ist darin die Rede, das moralische Recht wird hinterfragt. Bedenken, Befürwortung und Ideen wurden außerdem von verschiedenen Stellen eingebracht. Der Ausschuss Projekt Soziale Stadt sprach die Empfehlung zur Annahme der Satzung aus, bei drei Gegenstimmen.
Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Ausgabe vom Mittwoch, 24. März 2021.