Einheitliche Berechnungsgrundlage

Veröffentlicht am: 25. Oktober 2022|Kategorien: Top Thema|

Durch eine Novellierung des Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) im Jahr 2021 wurde die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Schifferstadt neu gefasst. Das Abrechnen von Personal- und Gerätekosten sollte dadurch vereinfacht und vereinheitlicht werden. Der Stadtrat fasste nun den endgültigen Beschluss zur neuen Fassung.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie in der Ausgabe vom Mittwoch, 26. Oktober 2022.

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