Zusatzvolumen für Windelabfälle im Rhein-Pfalz-Kreis erst ab 2023

Veröffentlicht am: 29. Juli 2022|Kategorien: Kurz und bündig|

Aus aktuellem Anlass möchte der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) darauf hinweisen, dass das sogenannte „Zusatzvolumen für Windelabfälle“, dessen Umsetzung im Rhein-Pfalz-Kreis kürzlich beschlossen wurde, zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantragt werden kann.

Die Beantragung kann frühestens ab 2023 erfolgen und ist nur für Privathaushalte vorgesehen und nicht für gewerbliche Anfallstellen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen.

Nähere Informationen zur Umsetzung und zur Beantragung werden vom EBA im Dezember 2022 veröffentlicht.

Der EBA bittet darum vorerst von schriftlichen oder telefonischen Anfragen und Anträgen abzusehen, da diese derzeit nicht bearbeitet werden können. Der EBA bittet um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Sie möchten alle Artikel lesen?

Jetzt das Schifferstadter Tagblatt abonnieren und täglich lesen

Sie haben bereits ein Abo? Hier geht es zum Login

Diesen Inhalt teilen!