Einen finanziellen Nachteil will die Stadt Schifferstadt vermeiden. Deshalb muss eine Satzung her, die die Grundsteuern A und B als Einnahme sicherstellt – als Überbrückung, bis die Grundsteuerreform durchgeführt ist. Ein ziemlich saurer Apfel für die Stadträte.
Den ausführlichen Artikel lest Ihr in der Ausgabe vom Samstag, 21. Dezember 2024.
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