Mit einer Veränderungssperre will die Bauverwaltung gegen nicht eingehaltenes geltendes Recht angehen. Ein uneinsichtiger Bauherr hat dieses Vorgehen begünstigt. Der Bau-, Verkehr- und Umweltausschuss konnte der Empfehlung dazu folgen.
Weiterlesen? Den ausführlichen Artikel lest Ihr in der Ausgabe vom Donnerstag, 12. Dezember 2024.
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