Gefahrenabwehrverordnung bei der Schifferstadter Straßenfastnacht

Veröffentlicht am: 22. Januar 2024|Kategorien: Städtisches|

Schifferstadt. Am Sonntag, 11. Februar 2024 findet wieder die Schifferstadter Straßenfastnacht statt. Auch diesmal hat der Stadtrat für die Veranstaltung eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass es an diesem Tag ab 9 Uhr bis zum darauffolgenden Montag, 5 Uhr, auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen verboten ist, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch keine Mischgetränke) zu konsumieren. Auch dürfen keine branntweinhaltigen Getränke mitgeführt werden. Auf dem Festgelände ist das Mitführen und die Verwendung von Glasbehältnissen (z.B. Flaschen, Gläser) sowie Dosen nicht gestattet. Wichtig war es auch für die Ordnungsbehörde, dass auch das Tragen von Anscheinswaffen, d. h. echt aussehende Spielzeugwaffen oder messerähnliche Gegenstände nicht erlaubt ist. Der Bereich, in der die Verordnung gültig ist, wird wieder durch Hinweistafeln im Stadtgebiet markiert. Das Verbot gilt nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen. Die Bekanntmachung dieser Verordnung erschien im Schifferstadter Tagblatt in der Ausgabe vom Samstag, 20. Januar 2024. finden Sie auch auf der Homepage www.schifferstadt.de.  Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt wünscht allen Narren eine friedliche und fröhliche Veranstaltung.

 

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