Pfarrei Hl. Edith Stein: Zugang zu den  Gottesdiensten neu geregelt

Veröffentlicht am: 7. Februar 2022|Kategorien: Kurz und bündig|

Mit der neuesten Corona-Verordnung entfällt nunmehr endlich auch in Rheinland-Pfalz die Pflicht der Kirchen, bei Gottesdiensten die Kontaktnachverfolgung sicherstellen zu müssen. Daher brauchen wir von Gottesdienstbesuchern keine Adressen und Kontaktdaten mehr zu erheben. Nach wie vor besteht allerdings die 3G-Nachweispflicht, d.h. es werden beim Besuch eines Gottesdienstes die Impf-, Genesenen- und Test-Nachweise kontrolliert. Ohne diesen Nachweis besteht auch weiterhin kein Zutritt zu Gottesdiensten in unserer Pfarrei. Da wir bereits von vielen regelmäßigen Besuchern der Gottesdienste, werktags- wie sonntags, die Erlaubnis zur Datenspeicherung ihrer Impf-Nachweise haben, entfällt ab sofort die Anmeldung für die Gottesdienste in der Pfarrei. Höchstens an den Osterfeiertagen wird es vielleicht nochmals eine Anmeldungspflicht geben. Wir bitten aber alle, die das noch nicht getan haben: Hinterlegen Sie beim Empfangsdienst oder noch besser im Pfarrbüro die Daten ihrer Impfung und geben uns das Einverständnis, die Daten zu speichern. Das erleichtert Ihnen den Zugang zur Kirche und dem Empfangsdienst die Kontrolle.

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